Wie steht’s mit dem Lärmschutz bei Ihrem Bauprojekt?
Planen Sie in der Nähe einer Strasse oder einer Bahnlinie einen Neubau oder einen Umbau? Dann denken Sie daran, dass Sie die Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV) und die kantonalen Regelwerke einhalten müssen. Gleiches gilt für die Installation haustechnischer Anlagen. Am besten ist, wenn Sie den Lärmschutz und allfällige lärmmindernde Massnahmen bereits früh in Ihre Bauplanung miteinbeziehen. Die Fachleute von Lemon Consult wissen, wie es geht.
Damit Sie rund um den Lärmschutz Ihre Ruhe haben
Im Einflussbereich von Strassen oder Bahnlinien gelten die Vorgaben der Lärmschutzverordnung (LSV) und die kantonalen Anforderungen an den Lärmschutz. Sie müssen diese bei folgenden Bauprojekten einhalten.
Beim Neubau oder der Erweiterung von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen, zum Beispiel:
· Wohn- und Schlafräume
· Büros, Schulzimmer, Kindergärten
Werden Industrieanlagen oder Geräte haustechnischer Anlagen erweitert oder neu erstellt, müssen diese ebenfalls gemäss LSV beurteilt werden:
· Arealverkehr von Industrieanlagen, Anlieferung, Parkplätze, Staplerverkehr
· Rückkühler, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Monoblöcke, Lüftungsanlagen
· Parkierungsanlagen und Einfahrten von Tiefgaragen bei Wohn- und Gewerbebauten
Bei solchen Bauprojekten müssen Sie mögliche Immissionen auf die Umgebung abklären. Und allenfalls Lärmschutzmassnahmen ergreifen.
Die Lärmschutzexperten von Lemon Consult, Martin Glükler und Clemens Roessner, sind gerne für Sie da. Wir modellieren, klären und beurteilen dazu Ihre Lärmsituation. Falls nötig, arbeiten wir mit den Behörden zusammen, holen Bewilligungen ein oder optimieren das Projekt für Sie. Damit Sie Ihre Ruhe haben.
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